von Bismarck-Schönhausen, Otto Eduard Leopold BREV TIL: von Heydebrand und der Lasa, Tassilo FRA: von Bismarck-Schönhausen, Otto Eduard Leopold (1867-08-22)

Grev Bismarck til v. Heydebrand und der Lasa, preussisk Gesandt i
København
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Berlin, 22. August 1867.

Ew. Hochwohlgeboren kennen bereits die Note des Herrn von Quaade vom 20sten v. M., durch welche die Königlich dänische Regierung die von Ew. Hochwl. unter dem 18ten Juni an sie gerichtete Aufforderung beantwortet hat, sich über die Übernahme von Landeschulden und von Garantien auszusprechen, welche sie den deutschen Bewohnern eventuel abzutretender Districte im nördlichen Theile von Schleswig zu bieten sich in der Lage glaube.

Ich würde Ew. Hochwl. sofort mit Instruction zu einer Rückäusserung an die Königlich dänische Regierung versehen haben, wenn nicht meine längere Abwesenheit von Berlin mich daran verhindert hätte. Nachdem ich die Geschäfte wieder übernommen habe, beeile ich mich Ew. Hochwl. meine lebhafte Genugthuung darüber auszusprechen, dass das Königlich dänische Cabinet sich zu mündlicher Besprechung über die Frage, durch welche meine vertrauliche Anregung vom 5ten Mai und später Ihre Note vom 18ten Juni veranlasst worden, bereit erklärt hat. Im Hinblick auf diese Verhandlungen, zu welchen die Kgl. Regierung jederzeit bereit ist, enthalte ich mich einer ausführlichen und ins Detail eingehenden Besprechung des Inhalts der dänischen Note vom 20. Juli. Ich würde sonst nicht umhin können, gegen gewisse Auffassungen, welche in den Ausdrücken der Note des Herrn v. Quaade wieder hervortreten, erneute Verwahrung einzulegen, wie z. B. wenn darin von dem Norden Schleswigs als einer bestimmten geographischen Abgränzung, an welche wir gebunden wären, die Rede ist, während der Prager Frieden nur von den Bevölkerungen der nördlichen Districte spricht, oder wenn auf die Rechte (titre) hingewiesen wird, welche diesen Bevölkerungen durch jene Stipulationen erwachsen seien. Ich s. 565kann es nur bedauern, wenn durch den Ausdruck solcher Auffassungen, die wir als berechtigt nicht anerkennen können, das Verhältniss, wie es bei der Agitation in Nord-Schleswig nur zu oft geschehen ist, verdunkelt und dadurch die Ausführung unserer Absichten erschwert wird. Durch den Prager Frieden sind Anderen als unsern Mit-Paziscenten Rechte nicht erwachsen. Zu den Modalitäten der Ausführung gehören die Garantien, welche wir fordern und wenn sie, wie die Note bemerkt, im Prager Frieden nicht ausdrücklich vorgesehen sind, so sind sie noch weniger durch denselben ausgeschlossen. Wenn die Wünsche der Bevölkerung in den betreffenden Districten berücksichtigt werden sollen, so ist nicht abzusehen, warum die Wünsche der Deutschen auch da, wo sie sich in der Minorität befinden, ungehört verhallen sollen! Auch Minoritäten haben Anspruch auf unseren Schutz, und es würde z. B. eine seltsame Forderung sein, dass eine Minorität von 49 % einer Majorität von 51 % bedingungslos geopfert werden sollte. Leider stehen die Erfahrungen, welche die vergangenen Jahre gebracht haben, in zu grossem Widerspruch mit den Versicherungen der Note über das glückliche Loos, welches die Deutschen unter dänischem Scepter haben würden, als dass wir zu einer solchen bedingungslosen Hingabe uns entschliessen dürften. An dem guten Willen der dänischen Regierung zweifeln wir nicht; wir wünschen nur, dass sie diesem guten Willen in der materiellen Gestaltung der Verhältnisse ihrer eventuellen deutschen Unterthanen einen thatsächlichen Ausdruck geben möge; und weit entfernt, die Befürchtungen zu theilen, als könnte dadurch die Souverainität Sr. Majestät des Königs von Dänemark irgendwie verletzt oder gefährdet werden, oder als könnte die Feststellung von Bürgschaften dauernden Anlass zu Reibungen und Einmischungen geben, sind wir vielmehr überzeugt, dass nichts so sehr solche Reibungen verhindern und ein gutes Verhältniss zwischen beiden Nationen und Staaten befördern wird, als wenn die Königl.

s. 566dänische Regierung sich zu einer solchen Sicherstellung ihrer deutschen Unterthanen durch eine vorherige Ordnung ihrer Verhältnisse entschliesst.

Wir haben es daher nur mit Befriedigung begrüssen können, dass die Königlich dänische Regierung sich bereit erklärt, die Frage über die Möglichkeit, die Natur und die Ausdehnung der Garantien einer gemeinsamen Besprechung zu unterziehen, um dadurch womöglich die Verständigung zu erreichen, welche durch einen fortgesetzten Schriftwechsel nur zu leicht weiter hinausgeschoben werden könnte.

Ew. Hochwl. ersuche ich ergebenst, dem Königlich dänischen Herrn Minister, indem Sie ihm diesen Erlass vorlesen und Abschrift davon zurücklassen, unsere entgegenkommende Bereitwilligkeit und den Wunsch aussprechen, dass er baldmöglichst diejenigen Personen, welche er zu diesen Besprechungen, die meines Erachtens am besten hier in Berlin stattfinden würden, zu designiren gedenkt, bezeichnen und mich von dem Zeitpunkt ihrer Ankunft hierselbst unterrichten möge. Ich selbst werde nicht unterlassen, die entsprechenden Einleitungen hier zu treffen.

v. Bismarck.

Afskrift.