Quaade, George Joachim BREV TIL: Frijs, Christian Emil Krag-Juel-Vind FRA: Quaade, George Joachim (1868-02-22)

Bilag til Kammerherre Quaades Skrivelse til Udenrigsminister Grev Frijs af 22. Februar 1868.
Abschrift.
Berlin, 21. Februar 1868.

I. Petitionsrecht.

Nachdem sich gefunden hat, dass die §§ 4 bis 7 des Gesetzes vom 15. December 1820 durch den § 309 des bürgerlichen Strafgesetzbuches aufgehoben sind, ist bei diesem Puncte nichts zu erklären *).

II. Vereinsrecht.

Nichts Neues zu erklären.

s. 763III. Beamtenwillkühr.

desgleichen.

IV. Privatunterricht.

desgleichen.

V. Besondere Kirchengemeinden

dieser Punct wird als erledigt betrachtet, so weit er sich auf die künftige Bildung neuer Kirchengemeinden bezieht.

VI. Das Normaljahr 1846

wird festgehalten mit der Einschränkung, dass die preussische Regierung bereit ist, etwanige Vorschläge der dänischen in Betreff der Stadtverfassungen und der Verfassung des Fleckens Christiansfeld in Erwägung zu nehmen.

VII. Gerichts- und Geschäftssprache.

Es wird noch auf die Formulirung ankommen.

VIII. Ausbildung der Beamten.

Der preussische Bevollmächtigte behält sich Vorschläge vor.

IX. Abschied und Pension der Beamten.

Nichts Neues zu erklären. Es wird beiderseits anerkannt, dass in Betreff der Berechnung der Pension richtiger zu sagen ist: nach dem zur Zeit geltenden Rechte, als: nach dem dänischen Pensionsgesetze.

X. Verfassung der Gemeinden.

Um das dänischer Seits gemachte Monitum zu erledigen, dass in Dänemark die Polizei nicht in den Händen von Gemeindebeamten sei wie in den meisten preussischen Städten, macht der preussische Bevollmächtigte auf das entsprechende englische Gesetz (7 & 8 George IV, cap. 27) aufs. 764merksam, wonach das Hundred verantwortlich ist, obgleich in England die Polizei von Königlichen Beamten verwaltet

wird.

XI. Schiedsgericht.

Für heute nichts zu erklären.

Afskrift. — Med P. Vedels Haand er tilføjet som Overskrift: Legationsraad Buchers endelige Erklæring til Kmh. Quaade om Garantierne.