von Heydebrand und der Lasa, Tassilo BREV TIL: Frijs, Christian Emil Krag-Juel-Vind FRA: von Heydebrand und der Lasa, Tassilo (1867-06-18)

Heydebrand u. der Lasa, preussisk Gesandt i København, til Udenrigsminister Grev Frijs.
Kopenhagen, 18. Juni 1867.

Der Unterzeichnete Königlich preussische Gesandte hat wiederholt die Ehre gehabt, in vertraulicher Unterredung die Aufmerksamkeit des Königlich dänischen Herrn Conseil-Präsidenten und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten auf die Fragen zu lenken, welche sich an die Ausführung des Artikel V. des, zwischen Preussen und Österreich am 30. August v. Js. zu Prag abgeschlossenen Friedens knüpfen. Er hat dabei den Wunsch seiner Regierung auszudrücken gehabt, sich mit dem Königlich dänischen Gouvernement in freundschaftlicher Weise über gewisse Vorfragen zu verständigen, welche die nothwendige Voraussetzung der Abtretung eines Theiles des Herzogthums Schleswig bilden; und er hat als diese Vorfragen die nöthigen Garantien für den Schutz der in jenem Territorium wohnenden Deutschen und die Übernahme eines verhältnissmässigen Antheils an der Schuldenlast der Herzogthümer bezeichnet. Der Königlich dänische Herr Conseil-Präsident hat auch die Bereitwilligkeit ausgesprochen, über diese Punkte in Verhandlung zu treten; und die Regierung Seiner s. 485Majestät des Königs, des Allergnädigsten Herrn des Unterzeichneten, durfte sich der Erwartung hingeben, dass der Königlich dänische Gesandte in Berlin in den Stand gesetzt werden würde, die Absichten seiner Regierung in beiden Beziehungen kund zu geben.

Zu ihrem lebhaften Bedauern hat sie in der neuesten Eröffnung des letzteren, in einer vertraulich mitgetheilten Depesche des Herrn Conseil-Präsidenten Grafen von Frijs-Frijsenborg an Herrn von Quaade vom 1. d. M. anstatt der gehofften bestimmteren Erklärungen nur den Hinweis auf die bestehenden Gesetze und Verträge gefunden, welche der Herr Conseil-Präsident für so vollkommen ausreichend hält, dass jede weitere Garantie überflüssig und sogar bedenklich sein würde.

Die Regierung des ganz ergebenst Unterzeichneten glaubt in dieser vorläufigen Äusserung nicht die definitive Auffassung der Königlich dänischen Regierung erkennen zu sollen. Die letztere wird sich bei näherer Erwägung die eigenthümliche Natur der Verhältnisse nicht verhehlen können, welche es für die preussische Regierung unmöglich machen, unter den besondern Umständen in jenen Landstrichen sich mit dem Hinweis auf die Gesetze und die allgemeinen Zusicherungen eines, nicht bezweifelten Wohlwollens der Königlich dänischen Regierung gegen alle ihre eventuellen Untherthanen, zu begnügen. Sie wird es natürlich finden, dass, wenn Seine Majestät der König, des Unterzeichneten Allergnädigster Herr, Sich bereit erklärten, etwaige, auf eine Wiedervereinigung mit Dänemark gerichteten Wünsche nordschleswigscher Unterthanen in Erfüllung gehen zu lassen, die Wünsche und die Bedürfnisse Seiner deutschen Unterthanen in jenen Territorien für Ihn keine geringere Bedeutung haben. Deutsche Gemeinden wider ihren Willen und mit dem Verlust jedes Rechtes auf ihre nationalen Eigenthümlichkeiten an ein fremdes Land abzutreten, und sie Gefahren Preis zu geben, deren Befürchtung, in Erinnerung s. 486an die Vergangenheit, unter ihnen selbst laut genug hervortritt, dazu hat der Prager Friedensvertrag Preussen nicht verpflichtet.

Die Königliche Regierung hat eben durch jenen Artikel des Friedensvertrages gezeigt, dass sie auf die Wünsche und auf die Nationalität der Bevölkerung nach Möglichkeit Rücksicht nehmen will; sie ist aber dabei verpflichtet, diese Rücksicht vor allem den eignen Landsleuten gegenüber nicht ausser Augen zu setzen, und sie darf nicht vergessen, dass die Ursachen der Störung des in früheren Zeiten bestandenen guten Einvernehmens hauptsächlich in dem Umstande lagen, dass die Regierung Seiner Majestät des Königs von Dänemark, nach der Umgestaltung der älteren Verfassung der Monarchie, nicht mehr im Stande war, den deutschen Unterthanen der dänischen Krone denselben Schutz ihrer Nationalität und Sprache zu gewähren, dessen dieselben sich ehemals erfreut hatten. Die Regierung Seiner Majestät des Königs, des Allergnädigsten Herrn des Unterzeichneten, würde unter der Nachwirkung der Ereignisse und Kämpfe der letzten Jahre mehr als früher befürchten müssen, dass die Klagen deutscher Einwohner Schleswigs, welche in Deutschland ihren natürlichen W’iederhall fanden, berechtigten Anlass zu ihrer Wiederholung fänden, wenn deutsche Gemeinden im Norden Schleswigs, ohne Verfassungs-Bürgschaften, der Botmässigkeit einer Regierung unterstellt würden, welche, bei dem besten Willen, ihren deutschen Unterthanen gerecht zu werden, doch vor allem Andern dem verfassungsmässigen Ausdruck der Stimmung einer national dänischen Volksvertretung Rechnung zu tragen hat. Die Regierung Seiner Majestät des Königs von Dänemark wird ohne Zweifel die Überzeugung des Unterzeichneten theilen, dass es zur Sicherstellung der von beiden Seiten erstrebten freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark rathsam ist, nicht von Neuem die Keime ähnlicher Zerwürfnisse zu legen, wie es s. 487diejenigen waren, welche früher den Frieden beider Länder und dadurch den Europas gefährdeten.

Der Unterzeichnete ist daher von seiner Regierung beauf- tragt worden, an den Herrn Conseil-Präsidenten amtlich die Anfrage zu richten, ob die Königlich dänische Regie- rung sich im Stande glaube, Einrichtungen zu treffen und Maassregeln in Aussicht zu stellen, welche für den Schutz und die Sicherung der nationalen Eigenthümlichkeiten der, in den etwa abzutretenden Gebietstheilen einzeln oder in Gemeinden wohnenden Deutschen bestimmte Bürgschaf- ten geben, und welcher Art, in individueller, localer und communaler Beziehung, diese Garantien sein würden? — oder ob sie eine solche Berücksichtigung und Erhaltung der nationalen Eigenthümlichkeit künftiger deutscher Unter- thanen für unmöglich erachtet, oder wenigstens darüber im Voraus bestimmter sich zu erklären definitiv ablehnt?

Es bedarf nicht erst der Bemerkung, dass von der Beant- wortung dieser Fragen der Umfang der beabsichtigten Ab- stimmung respective Abtretung abhängig ist; und je mehr die preussische Regierung wünscht, durch den Abschluss dieser Angelegenheit sowohl der Stimmung der Bevölke- rung Rechnung zu tragen, als auch der Königlich dänischen Regierung einen Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinnun- gen zu geben, um so mehr muss sie auch erwarten, dass die letztere durch ein entsprechendes Entgegenkommen ihr die Beschleunigung möglich machen werde.

Zugleich mit diesem Gegenstande darf der ganz ergebenst Unterzeichnete sich auch über den zweiten, bereits in den vertraulichen Unterredungen von ihm berührten Punkt, nämlich die Bereitwilligkeit zur Übernahme eines propor- tionalen Theiles der Schuld der Herzogthümer, eine bestimmte Äusserung erbitten.

Heydebrand u. d. Lasa.

Modtaget 18. Juni 1867. — Trukt i Norddeutsche Allgem. Zeitung 27. Juni 1867.