Bucher, BREV TIL: Quaade, George Joachim FRA: Bucher (1868-01-17)

Legationsraad Bucher til Kammerherre Quaade, Gesandt i
Berlin
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Abschrift.
Berlin, 17. Januar 1868.

Eure Excellenz

beehre ich mich in Nachstehendem einige Punkte aus unserer Verhandlung vom 15ten d. Mts. zu bezeichnen, über welche ich eine nähere Auskunft ganz ergebenst erbitte. — Als die Garantie, welche die Königlich dänische Regierung gegen Beamtenwillkür, wie sie in den Jahren 1851 bis 1864 s. 720in Schleswig vorgekommen ist, bieten könne, haben Eure Excellenz mir den Artikel des Grundlov bezeichnet, welcher bestimmt, dass die Gerichte das Recht haben, jede Frage über die Grenzen der obrigkeitligen Gewalt zu untersuchen. Ich erlaube mir sogleich zu bemerken, dass dadurch mir die Erhebung eines Competenzconflictes (durch den die oberste Verwaltungsbehörde etwa einen Untergebenen schützen wollte) ausgeschlossen sei, und dass ich noch einige Fragen über das einschlagende materielle und formelle Recht zu thun hätte. Ich beehre mich jetzt dieselben dahin zu präcisiren.

1) haben die Gerichtshöfe das Recht und die Pflicht Verordnungen oder Verfügungen einer Verwaltungsbehörde oder eines einzelnen Beamten, die gegen die Gesetze verstossen, zu kassiren?

2) Von welchen Behörden, in welchem Verfahren und nach welchem materiellen Strafrecht erfolgt die Bestrafung von Beamten, welche sich in Ausübung ihres Amtes Gesetzwidrigkeiten zu Schulden kommen lassen?

3) Welche formellen und materiellen Bestimmungen gelten für den Anspruch eines durch eine Gesetzwidrigkeit eines Beamten oder einer Behörde an seiner Person oder seinem Vermögen beschädigten Bürgers auf Schadenersatz?

Eure Excellenz würden mich zu Dank verpflichten, wenn Sie mir die einschlagenden Gesetze mit Bezug auf Klein’s Sammlung bezeichnen wollten, damit ich mich mit dem Inhalte bekannt machen kann.

Ferner würde ich ganz ergebenst bitten, bei unserer nächsten Zusammenkunft die gewünschte Repartirung der Pensionslast bestimmt formuliren zu wollen.

Bucher.

Afskrift.