Kratzenstein, Christian Gottlieb BREV TIL: Den danske regering FRA: Kratzenstein, Christian Gottlieb (1760-11-28)

11. Kratzenstein til Regeringen 28 Nov. 1760.

Allerunterthänigster Vorschlag,
wie es wegen des dem Hr. Pr. Fårskål bewilligten Gehülfens
gefallen werden könne.

Der H. Pr. Fårskål hat zwar zu erkennen gegeben, dass er einen Gehülfen erwarte, der ihm unterthänig sey; (denn dieses s. 108Ausdrucks hat er sich bedienet.) Allein auf diese Art wird sich H. Cramer, der zu seiner Assistence vorgeschlagen ist, nie entschliessen, einen Gehülfen vor ihm abzugeben. Wenn Ser. Königl. Majestät allergnädigste Resolution dem H. P. Fårskål einen Gehülfen bewilliget hat, der ihm in Sammlung der Naturalien, deren Præparation u. Conservation assistiren solle, so fodert solche weder Unterthänigkeit noch Gehorsam des Gehülfens gegen H. P. Forskols Befehle, sondern, dass solcher das allgemeine Beste der Reisegesellschaft u. deren Absicht mit befördern helfe. Ein Gehülfe in specie vor dem H. Forskol kan vor sich allein nichts anders bedeuten, als eine Person, die ihm einen Theil seiner Arbeit abnimmt. Dazu ist H. Cramer bereit und willig, doch ohne, dass solche als ein Gehorsam gegen des H. Pr. Forskols Befehls angesehen werden dürfe; sondern um als ein Beobachtung der allgemeinen Absicht u. Befolgung der Befehl Ser. Majestät des Königes. Zu der Adplication auf besondere Fälle könte dieses so ausgedrückt werden:

1) Kan dem H. Pr. Forskol, als dem Ältesten, gern die erste Mahl der Beschäftigung, die er vor sich nehmen will, gelassen werden. H. Cramer ist alsden verbunden seine vornehmste Beschäftigung einem andern Theile der Naturhistorie zu widmen, wodurch also dem H. P. Forskol seine Arbeit offenbar erleichtert u. ihm geholfen wird. Z. E. Wenn H. Pr. Forskol die Botanic zu seiner Hanptbeschäftung erwählet, als worinn seine grosse force bestehet, so wird als dem H. Cramer obliegen die Sammlung der Vögel, Insecten u. Fische desto fleissiger zu besorgen, u. auf deren Præparation u. Conservation Acht zu haben, als worinnen er ohndem mehr als H. P. Forskol exerciret ist. Wenn der eine sich vornimmt aufs Feld zu gehen, so kan der andere unterdessen den Seestrand besuchen u. da seine Collectiones machen. Dürfte aber H. P. Forskol H. Cramer als seinen Untergebenen ansehen, so würde er auch von ihm fodern, dass er Ihm seine Sachen aufs Feld u. nach Hause nachtrüge, um ihn desto besser zu hindern, dass er etwas zu seinem eignen Honneur effectuiren könte.

2. Auch auf eine andere Art kan H. Cramer ohne Præjudiz einen Gehülfen von H. P. Forskol abgeben. Im Fall es erlaubet werden solte, dass sich die Gesellschaft theilen darf, so kan H. P. Forskol ebenfalls als der Älteste sich einen gewissen District Landes zu seiner Untersuchung zuerst auswählen, u. es wird als denn dem H. Cramer obliegen einen Nebendistrict, den man zugleich mitnehmen will, vor sich zu übernehmen, wenn es die Reisegesellschaft s. 109vor vortheilhaft befindet. Damit aber H. P. Forskol den H. Cramer nicht auf diese Art eigenmächtig in eine Wüste schicken könne, wo nichts zu thun ist, so muss diese Destination von den Votis aller 3 übrigen dependiren. Denn wann auch diese gleich keine Naturalisten wären, so könten sie doch wissen, ob solches zum gemeinen Besten vortheilhaft sey oder nicht.

4. Wolte man auch den Hr. Cramer nicht als eine Hauptperson bey der Reisegesellschaft ansehen, und ihn den anderen Hrn vorhin schon gewählten gleich nehmen, so halte ich doch nicht davor, dass es rathsam sey, solches deutlich zu exprimiren, weil er nur bloss allein um dieser exclusion willen abstehen würde. Man würde ihm doch nicht wohl ein Votum, eben so wenig, als dem Mahler, versagen können. Zu solchen Fällen, wo jeder sein Leben wagt, kan ohnmöglich ein Glied der Reisegesellschaft, die nicht auf Militairenfuss engagiret ist, die andern so über sein Leben votiren lassen, ohne wenigstens ein Votum mit zu haben. Genug dass er folget, wenn die Pluralitæt da ist. Es wird auch wirklich dieses Z. E. bey bevostehenden Schifbruchen oder nach schon geschehenen so gehalten, wenn die Frage ist, was am besten vor eine Resolution als denn zu fassen sey, u. da hat der geringste sein Votum so gut als der älteste u. vornehmste. Z. E. bey Anson auf der Insel Tinian, da das Schif als verlohren war. In Arabien zu reisen ist ohngefehr eben so, als immer darauf bedacht seyn zu müssen einen Schifbruch zu vermeiden. Unter diesen Umständen sehe ich also auch nicht wenn ihm dieses bewilliget wird, warum er nicht mit dem ersten dreyen in gleichem Paare, die Anciennité ausgenommen, gehen könne; denn was die Gage anbetrift, so hoft er, dass ihm ebenfalls 500 rl. so wie den andern zum jährlichen Gehalt von Sr. Königl. Majestät allergnädigst ertheilet werden werden.

5. Noch bleibt die Frage übrig: Ob H. Pr. Forskol sich die Arbeit seines Gehülfen als seine eigne zueignen dürfe? Dieses würde er ohnzweifel fodern. Allein da H. Cramer diese Reise gar nicht aus Noth oder Mangel an Subsistence, indem er wohlhabende Eltern hat, unternimmt, sondern aus blosser Liebe zur Naturhistorie u. aus Begierde sich durch seinen Fleiss darinn Ehre zu erwerben, so wird er auch dieses H. P. Forskol nie einräumen, sondern von seiner Arbeit auch sein eigende Honneur gemessen wollen, d. i., Es mögen hernach die Sammlungen der Gesellschaft entweder zusammen oder separatim hierausgegeben werden, so erwartet er, dass seine Collecta und Observata mit Anfügung seines s. 110Nahmens, so wie in Citation gebräuchlich u. unter seiner Beschreibung beygefüget werden, so wie des H. Pr. Forskols Stücke unter seinem Nahmen.

Auf diese Art, glaube ich, wird die allergnädigste Königl. Bewilligung eines Gehülfen vor H. P. Forskol ziemlich erfüllet werden, ohne dass deswegen eine servitische Subalternation oder auch eine militairische, erfordert würde, als welches ihm in der Resolution nicht versprochen u. also von ihm auch nicht mit Recht prætendiret werden kan; u. wenn ihm dieses bedeutet ist, glaube ich, dass er sich als dan wohl darin schicken, und als der Friede u. die Eintracht der Reisegesellschaft am Besten erhalten werden wird.

Ich selbst habe in diesen Punkten den H. Cramer seiner eigener Resolution überlassen, ohne ihn weder zur Instanz, noch zur Cession zu persuadiren, weil die Folgen einer Persuasion vor mich verdriesslich sein dürften. Doch muss ich frey gestehen, dass ich in seiner Situation selbst nicht anders wählen würde.

Copenhagen d. 28. Nov. 1760.

Kratzenstein P. Ph.